Für häusliche Abwässer gelten in der Regel folgende Faustformeln: Für jede Wohneinheit kleiner als 60 Quadratmeter werden 2 Einwohnerwerte (EW), für jede größere Wohneinheit werden 4 EW angesetzt. Sollte die Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Bewohner höher sein, so wird diese für die Auslegung benutzt (Anzahl der Bewohner = EW). Von dieser Verfahrensweise kann regional abgewichen werden. Für Abwässer aus gewerblich genutzten Bereichen gelten besondere Bestimmungen. Genaue regionale Bestimmungen können bei der zuständigen unteren Wasserbehörde erfragt werden.