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Wann und warum Kompaktkläranlage?

Wann und warum brauche ich eine Kompaktkläranlage?

In der Regel sind Grundstücke an die öffentlichen Abwasserentsorgungsnetze angeschlossen. Doch in Streulagen, Deich- und Hochwassergebieten oder Außenbereichen von Gemeinden kann ein Entsorgungsnetz unwirtschaftlich oder einfach technisch nicht machbar sein. Dann benötigen Sie eine Alternative für die Entsorgung Ihres Abwassers.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz §1a (2) gilt:
"Jedermann ist verpflichtet ... die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers ... zu verhüten, ..."
Eine Ableitung von ungeklärtem Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser über das Erdreich ist somit unzulässig.
Sofern Ihr lokaler Entsorger (städtische Abwasserbetriebe etc.) von der Entsorgungspflicht für Ihr Grundstück entbunden wurde, dürfen Sie über die Abwasserentsorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst entscheiden.
In der Regel werden Sie diesbezüglich von der für Sie zuständigen Wasserbehörde angeschrieben und aufgefordert, eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung nachzuweisen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:



Erstellen einer nachweislich dichten Abwassersammelgrube mit regelmäßiger Abfuhr des anfallenden Abwassers
Errichten einer vollbiologischen Kleinkläranlage nach DIN 4261 T2 bzw. EN 12566-3
Errichten einer Pflanzenkläranlage bzw. eines Bodenfilterkörpers


Wirtschaftlichkeit / FAQ Kompaktkläranlagen

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